Das Gericht geht von einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Festbetragsfestsetzung aus, da die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur therapeutischen Verbesserung von Cipralex® nicht nachvollziehbar ist. „Es sind nach summarischer Prüfung beachtliche Mängel bei der Zusammenstellung des Beurteilungsmaterials feststellbar“ so das Ergebnis
des 1. Senats.
Dieser Beschluss bedeutet für die Patienten, dass die Behandlungskosten mit Cipralex® ab sofort wieder von den Krankenkassen bezahlt werden und keine
zusätzlichen Aufzahlungen vom Patienten zu leisten sind.
Lundbeck begrüsst die Entscheidung des Gerichts: „Wir haben die Eingruppierung von Cipralex® in das Festbetragssystem aufgrund der nachgewiesenen therapeutischen Überlegenheit für nicht nachvollziehbar gehalten und sind über die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg sehr erfreut.“ so Dierk Schoch, Geschäftsführer der Firma Lundbeck.
Bewertungen internationaler, staatlicher Bewertungsinstitute sowie der
renommierten und anerkannten Cochrane Collaboration (Cipriani et al., 2009)
belegen, dass Cipralex® in den patientenrelevanten Zielparametern Response
und Remission signifikant und klinisch relevant wirksamer ist als Citalopram. Bestätigt werden diese Ergebnisse durch direkte Vergleichsstudien zwischen
Cipralex® und Citalopram. Die therapeutische Überlegenheit von Cipralex® ist
international anerkannt und die Substanz wird zur First-Line-Therapie für die
Behandlung der Depression empfohlen.
Diese wegweisende Entscheidung ist aber auch ein wichtiges Signal in einer
Zeit, in der sich bereits viele forschende Unternehmen aus der aktiven ZNS-Forschung zurückgezogen haben. Lundbeck wird weiterhin seinen aktiven
Beitrag für die Verbesserung der Versorgungsqualität aller Patienten im
Bereich der Depression leisten.
Hamburg, Dezember 2011
